Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites wien.info, b2b.wien.info, meeting.vienna.info und experts.wien.info.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Websites sind zum Großteil mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar. Auch über die gesetzliche Anforderung hinaus ist es dem Wiener Tourismusverband ein großes Anliegen seine digitalen Produkte barrierefrei zugänglich zu gestalten. Im Folgenden sind Informationen zu finden zu Unvereinbarkeiten und Ausnahmen zur Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" bzw. zum geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08).
Barrierefreie Websites
Universeller Zugang ist die Grundidee des Internets. Um auch für Menschen mit Sinneseinschränkungen gut zugänglich zu sein, wurden die oben genannten Websites nach den international gültigen Standards des World Wide Web Consortiums (W3C) umgesetzt. Dazu gehören auch wesentlich die Richtlinien für barrierefreies Internet (WCAG 2.1).
- Die Schrift ist mindestens auf das Doppelte vergrößerbar. Verwenden Sie dafür das Browsermenü oder das Tastaturkürzel STRG + „+".
- Die Kontraste entsprechen den Werten, die auch für farbfehlsichtige oder ältere Menschen noch gut lesbar sind. So sind bei Bedarf individuelle Benutzereinstellungen möglich, wie ein Lesen mit invertierten Farben bei Blendempfindlichkeit.
- Videos mit gesprochenem Text werden mit Untertiteln angeboten.
- Die Website kann ohne grafische Oberfläche und ohne Maus genutzt werden. Sie ist mit assistiven Technologien, die bei motorischen Behinderungen verwendet werden, bedienbar. Es gibt Navigationsunterstützung für Tastatur- und für Screenreader-NutzerInnen, die digitale Inhalte in Brailleschrift übersetzt und / oder mit Sprachausgabe vorgelesen bekommen. Der integrierte Mediaplayer ist voll tastatursteuerbar.
- Die Inhalte der Website sind so strukturiert, dass sie auch für blinde BenutzerInnen über Screenreader oder Braillezeile verständlich sind. Unter anderem wird hier auch auf den in Entwicklung befindlichen Standard WAI-ARIA zurückgegriffen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen mit Einschränkungen barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Die Websites des Wiener Tourismusverbands werden laufend weiterentwickelt, um auch laufend auf die Gäste- und Kundenbedürfnisse eingehen zu können. Im Entwicklungsprozess wird von Beginn an auf eine barrierefreie Umsetzung unter Einbeziehung von Experten geachtet, dennoch kommt es erfahrungsgemäß im Zuge der Entwicklung hin und wieder zu Mängeln. Der Wiener Tourismusverband ist bemüht aufgetretene Mängel schnellstmöglich zu beheben und im laufenden Prozess online zu stellen.
- Filterlisten: Als Filterlisten bezeichnet der Wiener Tourismusverband Listen von Elementen, die anhand von einstellbaren Filterkriterien gefiltert und sortiert werden können (Beispiele: Venue Finder, Liste der Unterkünfte). Die Verwendung der Filter in den Filterlisten ist momentan nicht vollständig barrierefrei möglich. Die Filterlisten werden sowohl technisch als auch optisch überarbeitet und eine barrierefreie Variante wird bis Ende 2024 bereitgestellt.
- Der Cookie-Banner lässt sich bei VoiceOver verlassen, wenn ein YouTube-Video auf der Seite eingebunden ist (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.3.2). An einer 2-Klick-Lösung zum Abspielen von Videos wird gearbeitet (Umsetzung bis Ende 2024), so dass sich voraussichtlich dieses Thema lösen lässt. Beim Cookie-Banner selbst handelt es sich um ein Drittanbieter-Tool, siehe Abschnitt c).
- Slider-Elemente, wie sie beispielsweise in Bildergalerien auf den Websites verwendet werden, verschieben sich bei Tastaturbedienung in seltenen Fällen, so dass die Galerie nicht mehr optimal dargestellt wird. Das Problem wird durch eine veraltete Library für den Slider verursacht. Ein Update dieser Library soll im September 2024 erfolgen und es ist davon auszugehen, dass dieses Problem dann nicht mehr auftritt.
- Bei Formularen werden Pflichtfelder mittels "*" in der Headline gekennzeichnet. Die Bedeutung von "*" wird über dem Formular erläutert. Eine bessere Lösung zur Darstellung von Pflichtfeldern wird aktuell evaluiert.
- Momentan werden keine Transkriptionen für Audio-Dateien bereitgestellt (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.2.1), aber der Inhalt des Podcasts wird im Artikel auszugsweise abgebildet. Erste Transkriptionen für Audio-Dateien wurden intern erstellt und der Aufwand wird hier gerade evaluiert. Transkriptionen für Audio-Dateien sollen bis Ende 2024 bereitgestellt werden.
- Die Überschriften-Hierarchie ist teilweise unregelmäßig (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.3.1) , aber aus unserer Sicht semantisch korrekt und nachvollziehbar. Da Artikel redaktionell erstellt werden und viele verschiedene Komponenten beinhalten können, kann es unter bestimmten Umständen zu dem Fall kommen, dass Überschriften-Hierarchien nicht durchgehend sinnvoll sind und daher die Struktur des Artikels schwerer verständlich ist für Nutzer, die assistive Technologien verwenden.
- Filter-Widget: Wird in den Filtern beim Filter-Widget (zB auf der Seite "Unterkunft suchen" ganzen unten) etwas ausgewählt, kündigt der Screenreader die Auswahl 2x hintereinander an (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.3.1). Wird ein Filter beim Filter-Widget im Bereich "Ausstattung" ausgewählt und benutzerdefinierter Textabstand aktiviert, ist die Beschriftung "Ausstattung" abgeschnitten (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.4.12). Eine mögliche Lösung für diese Themen wird evaluiert.
- Der Kontrast der Überschrift auf einem Bild kann unter Umständen nicht ausreichend sein (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.3.1). Bilder können redaktionell abgedunkelt wird, wenn eine Überschrift darüber liegt, so dass ein ausreichender Kontrast gewährleistet werden kann. Dennoch kann es im redaktionellen Alltag passieren, dass einmal das Hintergrundbild nicht optimal ausgewählt bzw. abgedunkelt wurde und es so zu einem zu geringen Kontrast kommt. In dem überwiegenden Teil solcher Fälle sind jedoch nur minimale Bereiche der Schrift betroffen, so dass eine gute Lesbarkeit in der Regel gewährleistet wird.
- Die Alternativ-Texte sind bei Bildern (betrifft vor allem oft Bilder, die im Bulk hochgeladen werden und dann in einer Galerie verwendet werden) teilweise nicht optimal gewählt (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.1.1), da hier der redaktionelle Workflow deutlich schneller ist, wenn eher allgemein gültige Alt-Texte gewählt werden, die für alle Bilder des Upload-Vorgangs gültig sind. Dennoch wird die Awareness diesbezüglich weiterhin gefördert und es werden Informationsveranstaltungen angeboten für die Redakteure, damit nach und nach alle Bilder gute Alternativ-Texte erhalten.
- Tabellen im Richtext: Aktuell gibt es nicht die Möglichkeit bei Tabellen im Richtext eine Kopfzeile zu definieren. Der zugrunde liegende Richtext-Editor wird gerade upgedatet und anschließend kann eine Lösung für dieses Thema erfolgen.
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Videos auf den Websites haben keine Audiodeskription (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.2.5), aber enthalten redaktionell erstellte Untertitel in verschiedenen Sprachen. Die Videos können als Zusatzcontent gewertet werden, weil es die vermittelte Information grundsätzlich auch in Textform auf der Website gibt. Es ist momentan nicht einfach möglich über YouTube Audiodeskriptionen anzubieten. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellt.
- Bei Videos werden in der Regel redaktionell erstellte Untertitel angeboten. Manchmal werden jedoch nur automatisch generierte Untertitel angeboten, deren Qualität besser sein könnte (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.2.1). Mögliche Verbesserungsmaßnahmen werden hier gerade evaluiert. Meldungen über Videos mit Untertiteln in unzureichender Qualität nehmen wir gerne entgegen (siehe Abschnitt "Feedback und Kontaktangaben" unten), damit diese gezielt verbessert werden können. Zum jetzigen Zeitpunkt sind wir der Meinung, dass eine manuelle Überarbeitung aller Transkripte vor allem Aufgrund der vielen eingesetzten Bewegtbild-Inhalte eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellt.
- PDFs von Printpublikationen können auf den Websites heruntergeladen werden. Sie sind nicht vollständig barrierefrei umgesetzt. Auch hier werden Inhalte präsentiert, die zusammengefasst auch auf der Website direkt vermittelt werden. Bei neueren Publikationen sind wir bemüht, die Vorgaben der Barrierefreiheit umzusetzen. Bei älteren Publikationen stellt der Aufwand eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.
- In einzelnen Fällen werden leere Bereiche via Pfeil-Navigation fokussiert (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.3.2). Die Behebung wäre hier technisch sehr aufwendig, weshalb wir der Ansicht sind, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellt.
c) Folgende Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Auf der Website sind Dokumente (Büroanwendungsformate wie PDF- und Office-Dokumente) zum Download vorhanden, welche vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden. Sie sind nicht verwaltungsrelevant und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
- Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Videos sind zum Großteil auf Youtube.com gehostet und veröffentlicht. Videos die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich.
- Inhalte und Tools von Dritten (Beispiele: Chat- und Kontakttool, PowerBI Dashboards), die nicht im Einflussbereich des WienTourismus liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden. Dennoch ist wichtig zu erwähnen, dass der Wiener Tourismusverband bei allen Einbindungen von Drittanbietern bemüht ist, eine möglichst barrierefreie Lösung einzusetzen und weist auch Hersteller von eingesetzten Produkten auf festgestellte Mängel in der Barrierefreiheit hin.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt und am 03.09.2024 zuletzt aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf den oben genannten Websites werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Neue Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung regelmäßig geprüft.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an info@wien.info mit dem Betreff "Meldung einer Barriere auf der Website [betroffene Website bitte nennen]". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt:
Wiener Tourismusverband
Invalidenstraße 6, 1030 Wien
Tel. +43-1-211 14-0
E-Mail: info@wien.info
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt Ihre Anliegen über das Kontaktformular der Beschwerdestelle auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.